Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 01.07.2008 - 7 ME 90/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gewerbliche Altpapiersammlung aus privaten Haushalten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtmäßigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen aus privaten Haushalten; Öffnung der Abfallentsorgung für gewerblich tätige Entsorger seitens des Gesetzgebers
- Judicialis
KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Gewerbliche Altpapiersammlung auch in der Region Hannover zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen aus privaten Haushalten; Öffnung der Abfallentsorgung für gewerblich tätige Entsorger seitens des Gesetzgebers
- juraforum.de (Kurzinformation)
Gewerbliche Altpapiersammlung auch in der Region Hannover zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gewerbliche Altpapiersammlung auch in der Region Hannover zulässig - Auch bei drohendem Anstig der Abfallgebühren keine Untersagung möglich
Verfahrensgang
- VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2395/08
- OVG Niedersachsen, 01.07.2008 - 7 ME 90/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 192/07
Zulässigkeit der Altpapiersammlung durch ein Entsorgungsunternehmen neben dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2008 - 7 ME 90/08
Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer vermag der Senat einen entscheidungserheblichen sachlichen Unterschied zu den von ihm bereits entschiedenen Verfahren (Beschlüsse vom 24.01.2008 - 7 ME 192/07 -, NordÖR 2008, 125 = ZUR 2008, 206 = NdsVBl. 2008, 119 und - 7 ME 193/07 -) und damit ein Entgegenstehen überwiegender öffentlicher Interessen i.S.d. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG nicht zu erkennen. - OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 193/07
Zulässig: Gewerbliche Altpapiersammlung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2008 - 7 ME 90/08
Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer vermag der Senat einen entscheidungserheblichen sachlichen Unterschied zu den von ihm bereits entschiedenen Verfahren (Beschlüsse vom 24.01.2008 - 7 ME 192/07 -, NordÖR 2008, 125 = ZUR 2008, 206 = NdsVBl. 2008, 119 und - 7 ME 193/07 -) und damit ein Entgegenstehen überwiegender öffentlicher Interessen i.S.d. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG nicht zu erkennen.
- VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2624/08
Gewerbliche Altpapiersammlung; Beauftragung durch einen Systembetreiber
Allein die fiskalischen Interessen der Beigeladenen stellen jedoch - wie bereits im Beschluss vom 23.4.2008 (4 E 880/08) dargestellt und vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 8.7.2008 (1 Bs 91/08) bestätigt, keine überwiegenden öffentlichen Interessen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG dar (inzwischen h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. zuletzt: Nieders. OVG, Beschlüsse vom 1.7.2008, 7 ME 90/08 und 7 ME 92/08, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.4.2008, 4 LB 7/06, juris; im Übrigen wird auf die Nachweise im Beschluss der Kammer vom 23.4.2008 verwiesen). - VG Hannover, 24.09.2013 - 4 A 1163/10
Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung; Zuständigkeit der unteren …
Diese Verfügung hatte die Beklagte aufgehoben, nachdem die Klägerin mit einem Eilantrag Erfolg gehabt hatte (VG Hannover, Beschluss vom 20.05.2008, 4 B 2395/08; OVG Lüneburg, Beschluss vom 01.07.2008, 7 ME 90/08).